Zugriff auf personenbezogene Daten haben nur solche Personen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich
gemäß den geltenden Bestimmungen verpflichtet haben, diese einzuhalten. Ein Zugriff auf die Daten erfolgt durch diese Personen jeweils nur in dem Umfang, der für die Durchführung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Art. Abs. 1 b DS-GVO).